Energieausweis für Ihre Immobilie
– Schnell, Rechtssicher & Sofort Verfügbar -
Ihr Angebot für den passenden Energieausweis
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?
Gebäudetyp
Bis zu 4 Wohneinheiten
Ab 5 Wohneinheiten
Bis 1977
Bedarfsausweis
Freie Wahl
Ab 1978
Freie Wahl
Freie Wahl
Neubau (inkl. größerer Sanierungen)
Bedarfsausweis
Bedarfsausweis
Freie Wahl bedeutet, dass Sie selbst auswählen können, ob Sie lieber einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erstellen.
Ausnahmen der Energieausweispflicht
Denkmalgeschützte Gebäude, Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche, Ferienhäuser und selten genutzte Wohngebäude sind von der Energieausweispflicht befreit.
Wann brauche ich einen Energieausweis?
Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen, vermieten oder planen einen Neubau?
Dann ist ein gültiger Energieausweis Pflicht – laut Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Er zeigt transparent, wie energieeffizient Ihre Immobilie ist und schafft Vertrauen bei potenziellen Käufern oder Mietern.
Doch auch freiwillig lohnt sich ein Energieausweis für Ihre Immobile:
Er gibt Ihnen klare Hinweise auf den energetischen Zustand Ihres Gebäudes, mögliche Einsparpotenziale und Chancen zur Wertsteigerung Ihrer Immobilie.
Der Energieausweis auf einen Blick
✅ Gültig für alle Wohngebäude – Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Eigentumswohnung
✅ Klare Darstellung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes in übersichtlicher Form
✅ 10 Jahre gültig – keine wiederholten Kosten bei erneutem Verkauf oder Vermietung
✅ Datenauswertung durch zertifizierte Energie-Experten nach aktuellen Normen
✅ Automatischer Datenupload bei der GEG-Registrierungsstelle inklusive