ENERGIEBERATUNG STIEF 0170 7166 196Rufen Sie uns an Kontaktformular

Beantragung von Fördermitteln

‒ Ablauf und Nachweise für die Beantragung von Fördergeldern ‒

Angepasste Leistung für Ihre Förderung - Unsere Angebote


Nachweisführung für die Förderung des BAFA - TPB & TPN -


ab 500 €

(inkl. 19% MwSt.)

Kontaktaufnahme
  • Technische Projektbeschreibung & Technischer Projektnachweis
    (TPB & TPN)
  • inkl. Unterstützung der Beantragung im Zuschussportal
  • Prüfung von Angeboten auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen
  • bis zu 50 % Förderung für die Nachweisführung möglich

Nachweisführung für die Förderung der KfW - BzA & BnD -


ab 600 €

(inkl. 19% MwSt.)

Kontaktaufnahme
  • Bestätigung zum Antrag & Bestätigung nach Durchführung (BzA & BnD)
  • inkl. Unterstützung der Beantragung im Zuschussportal
  • Prüfung von Angeboten auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen
  • bis zu 50 % Förderung für die Nachweisführung möglich

Angepasste Leistung für Ihre Förderung
- Unsere Angebote


Nachweisführung für die Förderung des BAFA - TPB & TPN -


ab 500 €

(inkl. 19% MwSt.)

Kontaktaufnahme
  • Technische Projekt- beschreibung & Technischer Projektnachweis (TPB & TPN)
  • inkl. Unterstützung der Beantragung im Zuschussportal
  • Prüfung von Angeboten auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen
  • bis zu 50 % Förderung für die Nachweisführung möglich

Nachweisführung für die Förderung der KfW - BzA & BnD -


ab 600 €

(inkl. 19% MwSt.)

Kontaktaufnahme
  • Bestätigung zum Antrag & Bestätigung nach Durchführung (BzA & BnD)
  • inkl. Unterstützung der Beantragung im Zuschussportal
  • Prüfung von Angeboten auf Übereinstimmung mit Umfang und Qualität der geplanten energetischen Maßnahmen
  • bis zu 50 % Förderung für die Nachweisführung möglich

Nachweisführung für Ihre Förderung


Der Übersicht Förderungen im Überblick können Sie u.a. entnehmen, dass die Bundesförderungen für eine Sanierung von Bestandsgebäuden zwischen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und

der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgeteilt werden.

Für die Auszahlung der Fördermittel "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" verlangen die genannten Institute folgende Nachweise, die von einem Energieeffizienz-Experten bzw. Fachunternehmer erstellt werden müssen:

Nachweise fürBAFA-Fördermittel

  • Technische Projektbeschreibung (TPB)
  • Technischer Projektnachweis (TPN)

Nachweise fürKfW-Fördermittel

  • Bestätigung zum Antrag (BzA)
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD)

✅ Die Ausstellung der Nachweise werden zu 50% von der BAFA bzw. KfW gefördert!

✅ Wir begleiten Ihre Fördermittelbeantragung: Von Beginn der Antragstellung bis zum Zeitpunkt der Auszahlung

Nachweisführung für Ihre Förderung


Der Übersicht Förderungen im Überblick können Sie u.a. entnehmen, dass die Bundes-

förderungen für eine Sanierung von Bestandsgebäuden zwischen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgeteilt werden.

Für die Auszahlung der Fördermittel "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" verlangen die genannten Institute folgende Nachweise, die von einem Energieeffizienz-Experten bzw. Fachunternehmer erstellt werden:

Nachweise fürBAFA-Fördermittel

  • Technische Projektbeschreibung (TPB)
  • Technischer Projektnachweis (TPN)

Nachweise fürKfW-Fördermittel

  • Bestätigung zum Antrag (BzA)
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD)

✅ Die Ausstellung der Nachweise werden zu 50% von der

BAFA bzw. KfW gefördert

✅ Wir begleiten Ihre Fördermittelbeantragung:

Von Beginn der Antragstellung bis zum Zeitpunkt der Auszahlung

Ablauf der Beantragung - BAFA Förderung BEG EM

Ablauf der Beantragung- BEG EM Förderung (BAFA)

‒ Förderzuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (ohne Heizung) ‒


  1. 1

    Energieeffizienz-Experte beauftragen

    Beauftragen Sie einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten. Der Experte unterstützt Sie bei der Ausschreibung von Maßnahmen und Einholung von Kostenvoranschlägen.

  2. 2

    Liefer- oder Leistungsvertrag einholen

    Schließen mit einem ausgewählten Betrieb einen Liefer- oder Leistungsvertrag ab. Dieser Vertrag muss zwingend eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage enthalten.

  3. 3

    BAFA Fördermittel beantragen

    Der Energieeffizienz-Experte erstellt die geforderte technische Projektbeschreibung (TPB). Mit der ID der TPB und dem Vertrag der Fachfirma stellen Sie innerhalb von zwei Monaten den Förderantrag über das Online-Portal des BAFA.

  4. 4

    Antragsprüfung durch
    das BAFA

    Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie vom BAFA den Zuwendungsbescheid. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie bis zu 36 Monate Zeit, die geplante Maßnahme umzusetzen.

  5. 5

    Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Abschluss der Arbeiten erstellt der Energieeffizienz-Experte den technischen Projektnachweis (TPN). Die ID des Dokuments ist zwei Monate gültig. Reichen Sie den TPN mit der Schlussrechnung der Fachfirma beim BAFA ein.

  6. 6

    Zuschuss-Auszahlung durch das BAFA

    Nach Prüfung des Verwendungsnachweises zahlt das BAFA den genehmigten Zuschuss direkt aus.

BAFA BEG EM Förderzuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Ablauf der Beantragung - KfW Förderung BEG EM

Ablauf der Beantragung - BEG EM Förderung (KfW)

- Förderzuschuss für den Heizungstausch -


Ablauf der Beantragung - KfW Förderung BEG WG

- Kredit mit Tilgungszuschuss für eine Sanierung zum Effizienzhaus -

Ablauf der Beantragung - BEG WG Förderung (KfW)

‒ Kredit mit Tilgungszuschuss für eine Sanierung zum Effizienzhaus ‒


  1. 1

    Sanierungskonzept erstellen & Bestätigung zum Antrag (BzA) einholen

    Erarbeiten Sie gemeinsam mit einem erfahrenen Energieeffizienz-Experten ein individuelles Sanierungskonzept für Ihre Immobilie. Auf dieser Basis stellt der Experte die notwendige Bestätigung zum Antrag (BzA), als Voraussetzung für die KfW-Förderung, aus.

  2. 2

    KfW-Kredit über die Hausbank beantragen

    Nach Vorlage der BzA bei Ihrer Hausbank erstellt diese den Förderantrag bei der KfW. Der Kreditvertrag wird direkt zwischen Ihnen und Ihrer Hausbank abgeschlossen, zu den Konditionen des KfW-Programms für energieeffiziente Sanierung.

  3. 3

    Kredit abrufen & Verträge schließen

    Nach Genehmigung können Sie Liefer- und Leistungsverträge mit Fachfirmen abschließen. Der KfW-Kredit muss innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden. Eine Verlängerung um bis zu 36 Monate ist auf Antrag möglich.

  4. 4

    Durchführung & Nachweis einreichen

    Nach Umsetzung der Sanierungsmaßnahme erstellt der Energieeffizienz-Experte die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Diese Bestätigung wird Ihrer Hausbank übergeben.

  5. 5

    Tilgungszuschuss erhalten

    Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen schreibt die KfW den Tilgungszuschuss Ihrem Kreditkonto gut.

KfW BEG WG Förderung für Sanierung zum Effizienzhaus

Ergänzungskredit KfW 358/359


Für die dargestellten Zuschussförderungen einer Sanierungsmaßnahme oder eines Heizungstauschs der BEG EM kann der zinsgünstige Ergänzungskredit KfW 358/359 beantragt werden.

Der Zuwendungsbescheid darf dabei nicht länger als 12 Monate zurückliegen und der Förderzuschuss noch nicht ausgezahlt sein.

Bei der Beantragung des Ergänzungskredits unterstützt Sie Ihre Hausbank.