# Energieberatung Stief (energieberatung-stief.com) > Verlässlich, Individuell & Fördermaximiert Ihre Adresse für unabhängige und qualifizierte Energieberatung Ihr zertifizierter Gebäude-Energieberater für Fördermittel & Sanierungsfahrpläne Gebäudesanierung gefördert und clever gestalten Energieberatung ist Vertrauenssache Mittelgroßer Klartext zur Darstellung eines echten Onepage-Anwendungsfalls. Etwa 100 Symbole reichen normalerweise aus, um einen Absatz zu füllen, sodass er optisch perfekt und leicht zu lesen ist Für jedes Vorhaben das passende Angebot Fördermittel & Individuelle Sanierungsfahrpläne vom Gebäude-Energieberater – Wir zeigen Ihnen wie The great Headline The great Headline Increase or decrease the number of columns to make everything look perfect The great Headline Mid-sized plain text to represent real Onepage use-case. Around 100 symbols is usually enough to fill one paragraph, so it’s visually perfect and easy to read Energieberatung ist Vertrauenssache, lernen Sie mich kennen Ich bin Arthur Stief, Gründer und Inhaber von Energieberatung Stief. Als zertifizierter Gebäude-Energieberater mit dem Schwerpunkt Fördermittel liegt mein Hauptaugenmerk darauf, für Sie die passenden staatlichen Zuschüsse und Kredite zu beantragen. Planen Sie einen Neubau oder möchten Sie Ihr Haus energetisch sanieren – sei es zur Einsparung von Heizenergie oder zum Erhalt der Bausubstanz? Dann sind Sie bei mir genau richtig! Nutzen Sie die Möglichkeit und profitieren von attraktiven Fördermöglichkeiten, um Ihr Zuhause effizienter und nachhaltiger zu gestalten. Mit meinem Hintergrund als Maschinenbau-Ingenieur für Energietechnik bringe ich das nötige Fachwissen mit, um Förderanträge fachlich fundiert, zielgerichtet und effizient umzusetzen. Über elf Jahre hinweg habe ich mich intensiv mit dem Betrieb und der Dimensionierung von Energieanlagen sowie der Analyse und Bearbeitung energietechnischer Daten beschäftigt. Darüber hinaus konnte ich wertvolle Praxiserfahrungen in der Genehmigung, Planung und Bauausführung von Wohngebäuden sowie in der Anwendung von Fördermitteln sammeln. Heute kombiniere ich dieses Wissen als zertifizierter Energieeffizienz-Experte (dena) und Bau-Sachverständiger (DESAG). Vertrauen Sie auf meine Expertise, um Ihr Projekt nicht nur technisch optimal zu realisieren, sondern auch finanziell bestmöglich zu fördern. The great Headline Mid-sized plain text to represent real Onepage use-case. Around 100 symbols is usually enough to fill one paragraph, so it’s visually perfect and easy to read Unsere Leistungen Wir bieten Ihnen ein umfassendes Angebot rund um Energieeffizienz, Gebäudeenergie und nachhaltige Sanierung The great Headline The great Headline Increase or decrease the number of columns to make everything look perfect Ihr zertifizierter Gebäude-Energieberater für Fördermittel & Sanierungsfahrpläne Gebäudesanierung gefördert und clever gestalten Wie kann ich dir Helfen? Trage bitte ein wofür du dich Interessierst. Ich werde mich umgehend bei dir melden. Falls es dringend ist kannst ... ## Sitemap: - [Impressum](https://energieberatung-stief.com/impressum) Impressum Angaben gemäß § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) Arthur Stief Freiberuflicher Energieberater für Wohngebäude Zertifizierter Energie-Effizienz-Experte (gelistet bei der Deutschen Energie-Agentur) Münsterstr. 5 59065 Hamm Telefon: 0170 71 66 196 E-Mail: info@energieberatung-stief.com Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV: Arthur Stief Münsterstr. 5 59065 Hamm Berufsbezeichnung: Energie-Effizienz-Experte für Wohngebäude (gelistet bei der Deutschen Energie-Agentur) Zuständige Stelle für die Listung als Energie-Effizienz-Experte: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes www.energie-effizienz-experten.de Berufshaftpflichtversicherung: Greensurance© Für Mensch und Umwelt UG Kaltenmoserstraße 10 82362 Weilheim i. OB. Geltungsbereich der Versicherung: Deutschland Mitgliedschaften: Mitglied im GIH Bundesverband Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker – Bundesverband e.V. www.gih.de Hinweis nach §36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Ich bin bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständig ist die: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. Straßburger Straße 8 77694 Kehl am Rhein www.verbraucher-schlichter.de Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ Umsatzsteuerliche Angaben: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: 322/5298/3537 - [Datenschutz](https://energieberatung-stief.com/datenschutz) Datenschutzerklärung Angaben gemäß Art. 13 DSGVO 1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) Arthur Stief Münsterstr. 5 59065 Hamm Telefon: 0170 71 66 196 E-Mail: info@energieberatung-stief.com 2. Zwecke der Datenverarbeitung (Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO) Personenbezogene Daten werden erhoben und verarbeitet zur: Beantwortung von Anfragen über das Kontaktformular oder per E-Mail Erfüllung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten Darstellung der Website und systemtechnischer Absicherung (z. B. Server-Logs) 3. Rechtsgrundlage der Verarbeitung (Art. 6 DSGVO) Die Verarbeitung erfolgt auf folgenden Grundlagen: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung / vorvertragliche Maßnahmen) Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an sicherem Websitebetrieb) Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung – z. B. Kontaktformular) 4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern (Art. 4 Nr. 9, Art. 28, Art. 26 DSGVO) Deine Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder zur Vertragsabwicklung erforderlich. Hosting-Provider und technische Dienstleister verarbeiten Daten ggf. im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Zur technischen Bereitstellung dieser Website bedienen wir uns des Hosting-Dienstleisters ALL-INKL.COM – Neue Medien Münnich Hauptstraße 68 02742 Friedersdorf ALL-INKL verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ausschließlich auf unsere Weisung und auf Grundlage eines datenschutzkonformen Vertrags. 5. Datenübermittlung in Drittländer (Art. 44–49 DSGVO) Es erfolgt keine Übermittlung personenbezogener Daten in Länder außerhalb der EU oder des EWR. 6. Dauer der Speicherung (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO) Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es zur Zweckerfüllung notwendig ist. 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Automatisierte Entscheidungsfindung / Profiling (Art. 22 DSGVO) Eine automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling findet auf dieser Website nicht statt... - [AGB](https://energieberatung-stief.com/agb) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Energieberater Arthur Stief und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB über Energieberatungsleistungen, insbesondere: Erstellung von Sanierungsfahrplänen (iSFP) Heizlastberechnungen Hydraulische Abgleiche Ausstellung von Energieausweisen Erstellung von fachlichen Nachweisen zur Beantragung von Fördermitteln, insbesondere für Programme des Bundes (z. B. BAFA, KfW), sowie allgemeine Beratung zu energetischen Sanierungsmaßnahmen 2. Vertragsschluss Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Annahme eines konkreten Angebots zustande. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform. 3. Leistungsumfang Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Der Energieberater verpflichtet sich zur sachgemäßen und fachlich korrekten Durchführung nach geltenden gesetzlichen Vorschriften und anerkannter Regel der Technik. 4. Leistungsbeginn und -frist Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, beginnt die Bearbeitung des Auftrags innerhalb von 5–10 Werktagen nach Vertragsschluss und nach vollständiger Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Unterlagen durch den Kunden. Die Frist verlängert sich angemessen, wenn Verzögerungen durch höhere Gewalt oder fehlende Mitwirkung des Kunden eintreten. 5. Mitwirkungspflichten des Kunden Der Kunde stellt alle zur Durchführung der Leistungen notwendigen Informationen und Unterlagen vollständig zur Verfügung, insbesondere: Kontaktdaten und Anschrift Gebäudedaten (Baujahr, Wohnfläche, Zustand etc.) Energieverbrauchsdaten (Strom, Gas, Öl etc.) Bau- oder Sanierungsunterlagen (falls vorhanden) sowie vorhandene technische und planerische Unterlagen 6. Datenschutz Personenbezogene Daten und gebäudebezogene Verbrauchsdaten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn sie zur Vertragserfüllung notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Weitere Informationen siehe Datenschutzerklärung. 7. Vergütung / Zahlungsbedingungen Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Rechnung nach Erbringung der Leistung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (§ 288 BGB). 8. Haftung Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für mittelbare Schäden (z. B. Fördermittelablehnung, Umsetzungsempfehlungen) wird keine Haftung übernommen, es sei denn, es liegt ein zwingender gesetzlicher Haftungstatbestand vor. Unberührt bleibt die Haftung für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 9. Widerrufsrecht Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen bei Fernabsatzverträgen (z. B. per E-Mail oder Telefon) ab Vertragsschluss. Die Widerrufsbelehrung wird separat übermittelt. Hinweis auf vorzeitigen Beginn: Beginnt die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor... - [Sanierungsförderung im Überblick – Jetzt Fördermittel sichern](https://energieberatung-stief.com/ubersicht-forderungen) Förderungen im Überblick - Staatliche Förderungen für Gebäudesanierung - Die staatliche Förderung für energetische Gebäudesanierung wird auf Bundesebene über zwei Institutionen organisiert: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dabei sind die gesamten Förderprogramme für Sanierungsmaßnahmen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt und unter den beiden genannten Institutionen aufgteilt. Folgend finden Sie eine Übersicht der staatlichen Unterstützungen, die nicht nur für die Umsetzung Ihrer Sanierungsmaßnahmen, sondern auch für alle vorbereitenden und begleitenden Schritte bereitgestellt werden. Bundesförderung für effiziente Gebäude - BEG Förderbedingungen Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) Allgemeine Voraussetzungen: Ihr Gebäude steht in Deutschland. Der Bauantrag für das Wohngebäude liegt mindestens zehn Jahre zurück. Das Gebäude dient überwiegend zum Wohnen. Generell gilt, dass die Nutzung von Fördermitteln aus der BEG an bestimmte Anforderungen geknüpft ist. Eine zentrale Voraussetzung ist die Einbindung eines zertifizierten Energie-Effizienz-Experten. Dieser unterstützt in der Regel die Planung, Antragstellung und fachgerechte Begleitung der Sanierungsmaßnahmen. Weiterhin muss die Förderung vor Beginn der Maßnahme beim BAFA oder der KfW beantragt werden. Erst danach darf mit der Fachplanung oder Ausführung begonnen werden. An dieser Stelle ist, unter Vorbehalt der Richtigkeit, eine Übersicht der Fördervoraussetzungen aufgeführt. Es sei darauf hingewiesen, dass diese Tabelle weder vollständig ist, noch die Gesamtheit der dargestellten Förderungen aufgreift. Vielmehr soll diese Darstellung erste Hinweise für die Eignung geplanter Sanierungsvorhaben bieten. Für detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen empfehlen wir einen Blick in die Veröffentlichungen der verantwortlichen Insitiutionen. Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM) Allgemeine Voraussetzungen: Das Vorhaben muss in Deutschland durchgeführt werden. Die Maßnahme muss zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus führen. Geförderte Anlagen oder Gebäudeteile sind mindestens zehn Jahre lang zweckentsprechend zu nutzen. Die Förderung muss den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Die Förderung muss nach dem geltenden Ordnungsrecht (z.B. GEG) möglich sein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Besondere Voraussetzungen für den Heizungstausch: Die Heizungsanlage muss zumindest teilweise erneuerbare Energien nutzen (für KfW-Förderung). Die Heizungsanlage muss bestimmte technische Anforderungen erfüllen (für KfW-Förderung). Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG-WG) Allgemeine Voraussetzungen: Sanierung bestehender Wohngebäude auf ein Effizienzhaus-Niveau (EH 85 bis EH 40 sowie Denkmal) Es muss sich um ein bestehendes Wohn- oder Nichtwohngebäude in Deutschland handeln. Neubauten sind für diese Förderun... - [Energieberatung in Hamm – Kontakt für Sanierung & Förderung](https://energieberatung-stief.com/kontaktaufnahme) Risse im Putz, Fragen im Kopf ? Melden Sie sich – wir glätten beides. Adresse Vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben. Wir melden uns schnellstmöglich zurück. - [Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) – Jetzt Förderung sichern](https://energieberatung-stief.com/sanierungsfahrplan) Individueller Sanierungs- fahrplan (iSFP) - Profitieren Sie von attraktiven Zuschüssen für Ihre energetische Sanierung - The great headline Short text for a typical Onepage use-case. Around 30 words suffice to neatly fill an average paragraph, ensuring a clean appearance and readability. Wie läuft die Erstellung eines iSFP ab? Wie geht es danach weiter? Mit dem iSFP in der Hand können Sie gezielt Fördermittel für Ihre geplanten Sanierungsmaßnahmen beantragen. Den Ablauf der Fördermittelbeantragung erklären wir Ihnen Schritt für Schritt – detailliert in unserem Kapitel: Beantragung von Fördermitteln Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) - Profitieren Sie von attraktiven Zuschüssen für energetische Sanierungen - Warum benötige ich einen iSFP? ✅ Strukturierter Überblick einer energetischen Gebäudesanierung Der iSFP zeigt Ihnen gezielt, welche Sanierungsschritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, um einen energieeffizienten Soll-Zustand zu erreichen – individuell auf Ihr Gebäude zugeschnitten. ✅ iSFP-Bonus: 5 % mehr Förderung Wenn Sie Maßnahmen aus dem individuellen Sanierungsfahrplan umsetzen, erhöht sich Ihre Fördersumme und Sie erhalten 5 % zusätzlichen Förderzuschuss. Das bedeutet: Sie können jährlich bis zu 12.000 € Förderung für Ihre Sanierungsamaßnahmen erhalten – statt nur 4.500 € ohne Sanierungsfahrplan. ✅ BAFA-Zuschuss zur Beratung Bereits die Erstellung Ihres Sanierungsfahrplans wird mit einem Zuschuss von 650 € bzw. 850 € von der BAFA unterstützt. ✅ Langfristige Planbarkeit Der Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. So können Sie Sanierungen über einen längeren Zeitraum flexibel und förderfähig umsetzen. Warum benötige ich einen iSFP? ✅ Strukturierter Überblick einer energetischen Gebäudesanierung Der iSFP zeigt Ihnen gezielt, welche Sanierungsschritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, um einen energieeffizienten Soll-Zustand zu erreichen – individuell auf Ihr Gebäude zugeschnitten. ✅ iSFP-Bonus: 5 % mehr Förderung Wenn Sie Maßnahmen aus dem individuellen Sanierungsfahrplan umsetzen, erhöht sich Ihre Fördersumme und Sie erhalten 5 % zusätzlichen Förderzuschuss. Das bedeutet: Sie können jährlich bis zu 12.000 € Förderung für Ihre Sanierungsamaßnahmen erhalten – statt nur 4.500 € ohne Sanierungsfahrplan. ✅ BAFA-Zuschuss zur Beratung Bereits die Erstellung Ihres Sanierungsfahrplans wird mit einem Zuschuss von 650 € bzw. 850 € von der BAFA unterstützt. ✅ Langfristige Planbarkeit Der Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre gültig. So können Sie Sanierungen über einen längeren Zeitraum flexibel und förderfähig umsetzen. The great headline Short text for a typical Onepage use-case. Around 30 words suffice to neatly fill an average paragraph, ensuring a clean appearance and readability. Preispläne & Angebote für jedes Vorhaben Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) Für private Hausbesitzer und Eigentümer Sie möchten Ihr Ein- oder Zweifamilienhaus energetisch modernisieren, Energiekosten dauerhaft senken und von staatlicher Förderung... - [Hydraulischer Abgleich & Heizlastberechnung vom Experten](https://energieberatung-stief.com/hydr-abgleich-and-heizlast) – Effizient heizen, gesetzliche Vorgaben erfüllen, Förderungen sichern - Hydraulischer Abgleich & Heizlast- berechnung Ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B ist gesetzlich verpflichtend, wenn Sie eine neue Heizungsanlage einbauen. Vorteile die auch freiwillig eine sinnvolle Lösung darstellen: ✅ Gleichmäßige Wärmeverteilung und Raumtemperaturen ✅ Geringere Rücklauftemperaturen und Heizkosten ✅ Einsparungen der Heizenergie von bis zu 15 % ✅ Weniger Energieverluste & CO₂-Ausstoß ✅ Längere Lebensdauer der Heiztechnik Wofür benötige ich einen hydraulischen Abgleich? The great headline Short text for a typical Onepage use-case. Around 30 words suffice to neatly fill an average paragraph, ensuring a clean appearance and readability. Was ist ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B? Ihre Vorteile auf einen Blick Ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B stellt sicher, dass in Ihrem Heizsystem alle Räume gleichmäßig und effizient beheizt werden. Jeder Raum erhält genau die Wärmemenge, die er braucht – das spart Heizkosten, schont die Umwelt und macht das Wohnen deutlich komfortabler. Verfahren B ist das aktuell geforderte und förderfähige Berechnungsverfahren für Bestandsgebäude. Hydraulischer Abgleich & Heizlastberechnung – Effizient heizen, gesetzliche Vorgaben erfüllen, Förderungen sichern - Wofür benötige ich einen hydraulischen Abgleich? Ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B ist gesetzlich verpflichtend, wenn Sie eine neue Heizungsanlage einbauen. Vorteile die auch freiwillig eine sinnvolle Lösung darstellen: ✅ Gleichmäßige Wärmeverteilung und Raumtemperaturen ✅ Geringere Rücklauftemperaturen und Heizkosten ✅ Einsparungen der Heizenergie von bis zu 15 % ✅ Weniger Energieverluste & CO₂-Ausstoß ✅ Längere Lebensdauer der Heiztechnik The great headline Short text for a typical Onepage use-case. Around 30 words suffice to neatly fill an average paragraph, ensuring a clean appearance and readability. Ihre Vorteile auf einen Blick Ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B stellt sicher, dass in Ihrem Heizsystem alle Räume gleichmäßig und effizient beheizt werden. Jeder Raum erhält genau die Wärmemenge, die er braucht – das spart Heizkosten, schont die Umwelt und macht das Wohnen deutlich komfortabler. Verfahren B ist das aktuell geforderte und förderfähige Berechnungsverfahren für Bestandsgebäude. Unsere Angebote - Qualität trifft auf Preisvorteil Heizlast- berechnung ab 400 € Angebot richtet sich an Einfamilienhäuser (inkl. 19% MwSt.) Hydraulischer Abgleich ab 800 € Angebot richtet sich an Einfamilienhäuser (inkl. 19% MwSt.) Die große Überschrift Die große Überschrift Die große Überschrift Die große Überschrift Unsere Angebote - Qualität trifft auf Preisvorteil - [Fördermittel beantragen – Ablauf & Nachweise im Überblick](https://energieberatung-stief.com/beantragung-fordermittel) - Ablauf und Nachweise für die Beantragung von Fördergeldern - Beantragung von Fördermitteln Der Übersicht Förderungen im Überblick können Sie u.a. entnehmen, dass die Bundes- förderungen für eine Sanierung von Bestandsgebäuden zwischen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgeteilt werden. Für die Auszahlung der Fördermittel "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" verlangen die genannten Institute folgende Nachweise, die von einem Energieeffizienz-Experten bzw. Fachunternehmer erstellt werden: Nachweisführung für Ihre Förderung ✅ Wir begleiten Ihre Fördermittelbeantragung: Von Beginn der Antragstellung bis zum Zeitpunkt der Auszahlung ✅ Die Ausstellung der Nachweise werden zu 50% von der BAFA bzw. KfW gefördert Nachweise für BAFA-Fördermittel Nachweise für KfW-Fördermittel - Förderzuschuss für den Heizungstausch - Ablauf der Beantragung - BEG EM Förderung (KfW) Ergänzungskredit KfW 358/359 Für die dargestellten Zuschussförderungen einer Sanierungsmaßnahme oder eines Heizungstauschs der BEG EM kann der zinsgünstige Ergänzungskredit KfW 358/359 beantragt werden. Der Zuwendungsbescheid darf dabei nicht länger als 12 Monate zurückliegen und der Förderzuschuss noch nicht ausgezahlt sein. Bei der Beantragung des Ergänzungskredits unterstützt Sie Ihre Hausbank. Ablauf der Beantragung - BEG WG Förderung (KfW) - Kredit mit Tilgungszuschuss für eine Sanierung zum Effizienzhaus - Ablauf der Beantragung - BEG EM Förderung (BAFA) - Förderzuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (ohne Heizung) - Beantragung von Fördermitteln - Ablauf und Nachweise für die Beantragung von Fördergeldern - Nachweisführung für Ihre Förderung Der Übersicht Förderungen im Überblick können Sie u.a. entnehmen, dass die Bundesförderungen für eine Sanierung von Bestandsgebäuden zwischen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgeteilt werden. Für die Auszahlung der Fördermittel "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" verlangen die genannten Institute folgende Nachweise, die von einem Energieeffizienz-Experten bzw. Fachunternehmer erstellt werden müssen: Nachweise für BAFA-Fördermittel Nachweise für KfW-Fördermittel ✅ Die Ausstellung der Nachweise werden zu 50% von der BAFA bzw. KfW gefördert! ✅ Wir begleiten Ihre Fördermittelbeantragung: Von Beginn der Antragstellung bis zum Zeitpunkt der Auszahlung Ablauf der Beantragung - BAFA Förderung BEG EM - Förderzuschuss für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (ohne Heizung) - Ablauf der Beantragung - KfW Förderung BEG EM - Förderzuschuss für den Heizungstausch - Ablauf der Beantragung - KfW Förderung BEG WG - Kredit mit Tilgungszuschuss für eine Sanierung zum Effizienzhaus - Angepasste Leistung für Ihre Förderung - Unsere Angebote Nachweisführung für die Förderung des BAFA - TPB & TPN - ab 500 € (inkl. 19% MwSt.) Nachweisführung für die Förderung der KfW - BzA & BnD - ab 600 € (inkl... - [Energieausweis für Ihre Immobilie – Schnell & Rechtssicher](https://energieberatung-stief.com/energieausweis) Energieausweis für Ihre Immobilie – Schnell, Rechtssicher & Sofort Verfügbar - Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen, vermieten oder planen einen Neubau? Dann ist ein gültiger Energieausweis Pflicht – laut Gebäudeenergiegesetz (GEG). Er zeigt transparent, wie energieeffizient Ihre Immobilie ist und schafft Vertrauen bei potenziellen Käufern oder Mietern. Doch auch freiwillig lohnt sich ein Energieausweis für Ihre Immobile: Er gibt Ihnen klare Hinweise auf den energetischen Zustand Ihres Gebäudes, mögliche Einsparpotenziale und Chancen zur Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Wann brauche ich einen Energieausweis? Bedarfs- oder Verbrauchsausweis? Bedarfs- oder Verbrauchsausweis? Gebäudetyp Bis 1977 Ab 1978 Neubau (inkl. größerer Sanierungen) Freie Wahl bedeutet, dass Sie selbst auswählen können, ob Sie lieber einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erstellen. Ausnahmen der Energieausweispflicht Denkmalgeschützte Gebäude, Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche, Ferienhäuser und selten genutzte Wohngebäude sind von der Energieausweispflicht befreit. Energieausweis für Ihre Immobilie – Schnell, Rechtssicher & Sofort Verfügbar - Der Energieausweis auf einen Blick ✅ Gültig für alle Wohngebäude – Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Eigentumswohnung ✅ Klare Darstellung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes in übersichtlicher Form ✅ 10 Jahre gültig – keine wiederholten Kosten bei erneutem Verkauf oder Vermietung ✅ Datenauswertung durch zertifizierte Energie-Experten nach aktuellen Normen ✅ Automatischer Datenupload bei der GEG-Registrierungsstelle inklusive Ihr Angebot für den passenden Energieausweis Verbrauchsausweis ab 120 € Der Energieverbrauchsausweis ist ein Dokument, welches den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes oder einer Wohnung darstellt – basierend auf dem Heiz- und Warmwasserverbrauch der letzten drei Jahre. (inkl. 19% MwSt.) Bedarfsausweis ab 200 € Ein Bedarfsausweis ermittelt den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes anhand technischer Daten zur Bausubstanz und Heizanlagentechnik, ohne Berücksichtigung des individuellen Nutzerverhaltens. (inkl. 19% MwSt.) Der Energieausweis auf einen Blick ✅ Gültig für alle Wohngebäude – Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Eigentumswohnung ✅ Klare Darstellung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes in übersichtlicher Form ✅ 10 Jahre gültig – keine wiederholten Kosten bei erneutem Verkauf oder Vermietung ✅ Datenauswertung durch zertifizierte Energie-Experten nach aktuellen Normen ✅ Automatischer Datenupload bei der GEG-Registrierungsstelle inklusive Die große Überschrift Die große Überschrift Die große Überschrift Die große Überschrift Ihr Angebot für den passenden Energieausweis Die große Überschrift Freie Wahl bedeutet, dass Sie selbst auswählen können, ob Sie lieber einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erstellen. Ausnahmen der Energieausweispflicht Denkmalgeschützte Gebäude, Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche, Ferienhäuser und selten genutzte Wohngebäude si...